Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung zu einem Lehrtraining verpflichten Sie sich, am gesamten Angebot in der vereinbarten Form teilzunehmen. TRIVAS verpflichtet sich seinerseits, das Angebot im schriftlich festgehaltenen Rahmen durchzuführen bzw. die Angemeldeten spätestens sieben Tage vor Trainingsstart zu informieren, falls das Angebot aufgrund zu kleiner Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.

Beteiligen sich an einem Training zu wenig Teilnehmende oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung verhindern (z.B. höhere Gewalt, kurzfristiger krankheits- oder unfallbedingter Ausfall der Trainer), so kann TRIVAS auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Eingegangene Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Preis und Zahlungsmodalitäten

Die ausgeschriebenen bzw. im Auftrag vereinbarten Preise sind verbindlich. TRIVAS stellt bei Anmeldung die Gesamtkosten in Rechnung. In Ausnahmefällen besteht auf Nachfrage hin die Möglichkeit, die Trainingskosten in mehreren Raten zu begleichen. Im Preis inbegriffen sind die fachkundige Leitung des Trainings und die weiteren in der Ausschreibung genannten Leistungen. Hin- und Rückreise an unseren Standort in Mettmenstetten gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

Abbruch und versäumte Termine

TRIVAS plant und koordiniert die Lehrtrainings in Einheiten von vier Wochen. Im Fall eines vorzeitigen Abbruchs des Lehrtrainings besteht innerhalb dieser Frist kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten. Bei länger dauernden Lehrtrainings werden nach Ablauf dieser Frist die Kosten für nicht bezogene Leistungen zurückerstattet. Für vereinbarte Termine bzw. Trainingseinheiten, welche von den Teilnehmenden nicht eingehalten bzw. nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden, stellt TRIVAS den geplanten bzw. bei der Anmeldung vereinbarte Umfang des Lehrtrainings in Rechnung.

Versicherungen

Unsere Angebote schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Die Teilnehmenden sind selber für einen ausreichenden Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz verantwortlich.

Organisation und Struktur

Im Interesse einer optimalen Trainingsplanung behält sich TRIVAS vor, Programmänderungen gegenüber der Ausschreibung vorzunehmen. Dem Lehrtrainerteam ist es vorbehalten, auch im Verlauf der Lehrtrainings Programmänderungen vorzunehmen, sofern sie diese für sinnvoll und notwendig halten. Programmänderungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Haftung und Schadenersatz

Die qualifizierten Lehrtrainer von TRIVAS unternehmen alles, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Trotzdem können sie ein Restrisiko nie vollständig ausschliessen. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung anerkennen Sie ausdrücklich diese Gefahren und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung.

Datenschutz und Bildrechte

Wir sehen in der Anmeldung zu einem Training von TRIVAS die entsprechende Einwilligung zur Speicherung und Bearbeitung der persönlichen Daten gegeben. Wir geben Personendaten an keine Drittparteien weiter, ausser solche, welche, die Daten für einen bestimmten, für die Leistungserbringung von TRIVAS nötigen und bezeichneten Zweck bearbeiten und sich vertraglich verpflichten, diese nicht weiterzugeben. Trainingssituationen und erarbeitete Materialien können von Lehrtrainern auf Fotos und Videos festgehalten werden. Die Rechte an solchen Bildern gehören TRIVAS. TRIVAS verwendet Bilder mit erkennbaren Teilnehmenden nur mit deren Einwilligung. Wir unterstehen der Schweigepflicht und geben vertrauliche Daten nur mit der Einwilligung des Klienten bzw. der Erziehungsberechtigten weiter.

Teilnahmebestätigungen

TRIVAS stellt für Lehrtrainings auf Wunsch Teilnahmebestätigungen aus.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und TRIVAS unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Mettmenstetten.

Ausgabe vom September 2017